Mittwoch, 29. Dezember 2010

Da beißt sich der Finanzminister die Zähne aus

Da beißt sich der Finanzminister die Zähne aus. Denn wenn eine Krankheit außergewöhnlich ist, zwangsläufig erwächst und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerzahlers wesentlich beeinträchtigt, dann ist sie als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzbar.
Im Gegensatz zu den Sonderausgaben (der Staat fördert bestimmte Investitionen), unterstützt er bei den außergewöhnlichen Belastungen Zahlungen, die unter die Kategorie "Privatausgaben" fallen.
Zahnbehandlungskosten sind ein gutes Beispiel dafür. Abschreibbar sind auch die Behandlungen, bei denen höhere Kosten entstehen. Einzige Voraussetzung: Den Mehraufwand müssen triftige medizinische Umstände begründen. Was ja kein Problem sein dürfte.
Der Gesetzgeber selbst liefert auch gleich Beispiele dazu: Zahnersatz auf Grund von Parodontose, medizinische Komplikationen oder Gold statt Amalgam. Ebenfalls akzeptiert werden die Kosten für Zahnregulierungen.
So wie bei einem Großteil der außergewöhnlichen Belastungen - ausgenommen bei Katastrophenschäden oder bei Ausgaben im Zusammenhang mit einer Behinderung etc. - wird auch bei Zahnbehandlungen ein Selbstbehalt in Abzug gebracht. Er bewegt sich zwischen 6 und 12 % und ist nach Einkommen gestaffelt. Bei einem Einkommen ab 7.300 Euro beträgt er 6 % und ab 36.400 Euro 12 %. Wenn jemand für unterhaltspflichtige Angehörige Zahnbehandlungskosten bezahlt, kann er diese von der Steuer absetzen. Den Steuervorteil gibt's natürlich nur dann, wenn die Kostenersätze aus gesetzlichen oder freiwilligen Krankenversicherungen oder privaten Unfallversicherungen vorher abgezogen werden.

Wichtig ist auch, dass nur die im jeweiligen Jahr bezahlten Kosten vor der Steuer geltend gemacht werden können. Deshalb ist es sinnvoll, auch andere Krankheitskosten, die mit einem Selbstbehalt behaftet sind, geballt in einem Jahr zusammenkommen zu lassen.


Unter anderem: Arzt- und Krankenhaushonorare, Ausgaben für Medikamente, Rezeptgebühren, Sehbehelfe, Hörgeräte, Fahrtkosten zum Arzt oder ins Spital sowie Kosten für im Spital untergebrachte Begleitperson.

Änderungen im Bereich der Sozialversicherungen 2011

  • Rezeptgebühren:
Alleinstehende Personen mit einem monatlichen Nettoeinkommen von maximal 793,50.- (  Ehepaare gemeinsam bis 1189,56.- ) können sich von der Rezeptgebühr befreien lassen. Für jedes Kind sind 122,41.- hinzuzurechnen.

Die Rezeptgebühr wird von 5,00.- auf 5,10.- erhöht.

Die Rezeptgebührenbefreiung aufgrund der 2% Jahresnettoeinkommensregelung beginnt ab 1.1.2011 wieder neu zu laufen, d.h. die Gebührenbefreiungen fallen wieder solange weg, bis 2% des Jahresnettoeinkommens mit Rezeptgebühren erreicht werden.

  • Selbstbehalt für Heibehelfe:
Der Selbstbehalt für Heilbehelfe beträgt ab 1.1.2011 mindestens 28.- Euro. Bei Sehbehelfen erhöht sich der Betrag auf 84.- Euro.

UNSER TIP :

Medikamente noch schnell vor Jahresende bunkern aufgrund der 2% Gebührenbefreiungsregelung lohnt sich NICHT, da dann 2011 umso später die Befreiungsgrenze erreicht wird.

Patienten mit sehr vielen verschiedenen Medikamenten, die nicht gebührenbefreit sind, können sich allerdings die 10 Cent Unterschied / Packung schon dadurch ersparen, dass sie noch heuer jeweils 2 Packungen ihrer Dauermedikamente verschreiben lassen.

Am besten aber ist, man vergisst die paar Euro, die man sich dadurch erspart und sammelt sämtliche Rechnungen, die im Gesundheitsbereich anfallen penibel genau. Beim Jahres - Steuerausgleich kann man dann dem Finanzminister einen Teil des Geldes wieder wegnehmen und das macht nicht nur mehr Sinn, sondern auch glücklicher ( siehe Beitrag " da beisst sich der Finanzminister die Zähne aus" ).

Donnerstag, 16. Dezember 2010

Ordinationszeiten - Anmeldung

Unsere offiziellen Ordinationszeiten sind:

Mo, Mi, Do, Fr  07.30.- 12.00h
Do 16.00-18.00h

Bitte vereinbaren Sie telefonisch unter 07412/58000 einen Termin, Anrufe werden nur innerhalb der offiziellen Ordinationszeiten entgegengenommen.

Die tatsächlichen Ordinationszeiten sind Montag bis ca. 15.30h, Mittwoch bis ca. 15.30h, Donnerstag bis ca. 21.00h und Freitag bis ca. 14.00h.

Dienstag ist offiziell ordinationsfrei, es werden ausschliesslich terminisierte Gesundenuntersuchungen und geplante kleine chirurgische Eingriffe bis 14.30 vorgenommen. Von ca. 15.00h bis ca. 20.00h ist OA Dr. Erik Teumann, FA für Orthopädie ( Wahlarzt ) anwesend.

Die Öffnungszeiten unseres Hauses sind Montag 07.00 - 17.00h, Dienstag 07.00 - ca. 20.00h, Mittwoch 07.00 - 17.00h, Donnerstag 07.00 - ca.21.00h und Freitag 07.00h bis ca. 15.00h.

Bereitschaftsdienst über die Feiertage

Von Sa 18.12. 07.00h bis Mo 20.12. 07.00h hat Dr. Christian Weilguni Bereitschaft ( 52425 ).
Von Do 23.12. 20.00h bis So 26.12. 07.00h hat Dr. Günther Schmid Bereitschaft ( 52661 ).
Von So 26.12. 07.00 bis Mo 27.12. 07.00h hat MR Dr. Ernest Hauser Bereitschaft ( 52392 ).
Von Do 30.12. 20.00h bis So 02.01.2011 07.00h hat Dr. Alois Obernberger Bereitschaft ( 58000 ).
Von So 02.01. 07.00h bis Mo 03.01. 07.00h hat Dr. Christian Weilguni Bereitschaft ( 52425 ).

Dienstag, 7. Dezember 2010

Feiertags - und Wochenenddienst

Von Dienstag 7.Dezember 20.00h bis Donnerstag 9. Dezember 7.00h hat Dr. Christian Weilguni Bereitschaft ( Tel.: 52425 ).

Von Samstag 11. Dezember 7.00h bis Montag 13. Dezember 7.00h hat Dr. Alexander Lechner
( Tel.: 52340 ) Bereitschaft.

Mittwoch, 1. Dezember 2010

Termine auch für Kinder

Als erste Maßnahme zur Verkürzung der Wartezeiten haben wir uns entschlossen, die bisher gehandhabte Praxis der Sofortbehandlung von Kindern zu verlassen, da dadurch unvorhersehbare Wartezeiten für alle anderen Patienten entstehen.
Wir bitten daher alle Mütter / Väter, die unsere Ordination mit Kindern aufsuchen, ebenfalls telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
Natürlich werden dringende Fälle weiterhin sofort auch ohne Anmeldung behandelt, aber alle planbaren Arztbesuche sind ab sofort nurmehr mit Termin möglich.
Wir bedanken uns für ihre Kooperation.

Ergebnisse der Patientenbefragung

Im Herbst dieses Jahres wurde auf meinen Auftrag hin durch das Institut für Managementberatung Dr. Freudenthaler eine Patientenbefragung und eine anschliessende SWOT - Analyse vorgenommen.
Folgende Bewertungen wurden von den Patienten abgegeben:

  • Freundlichkeit und Kompetenz des Empfangspersonals wird von 100% der Patienten mit " sehr Gut " oder " Gut " bewertet.
  • Betreuung im Bereich der Terminvergabe wird von 100% der Patienten als " Sehr Gut " oder " Gut " bewertet.
  • Der Gesamteindruck des Arztes wird zu 100 % mit " Sehr  Gut " bewertet.
  • Der Warte / Empfangsbereich wird von ca. 50 % der Patienten als " Sehr Gut " , von den anderen 50 % als " Gut " bewertet.
  • Die Behandlungsräume werden von 68% als " Sehr Gut " , von 32 % als " Gut " bewertet.
  • Behandlungsqualität 100%  "Sehr Gut " oder " Gut ".
  • 100% der befragten Patienten würden die Ordination weiterempfehlen.
  • Die Wartezeit beurteilten 48% als angemessen, 39% als zu lange, 13% als viel zu lange.
  • Die Parkplatzsituation rund um die Ordination sehen 47% der Patienten als weniger Gut oder Schlecht an.
  • Die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel wird von 75% als Gut, von 25% als weniger Gut bewertet.
  • Der Zugang zur Ordination selbst ( beeinträchtigte und ältere Patienten ) wird zu 89% mit Sehr Gut oder Gut bewertet.
Wir danken unseren befragten Patienten sehr herzlich für ihre Meinung, sind auf den Großteil des Ergebnisses sehr stolz und arbeiten an der Verbesserung der weniger positiv bewerteten Dinge.