- Rezeptgebühren:
Die Rezeptgebühr wird von 5,00.- auf 5,10.- erhöht.
Die Rezeptgebührenbefreiung aufgrund der 2% Jahresnettoeinkommensregelung beginnt ab 1.1.2011 wieder neu zu laufen, d.h. die Gebührenbefreiungen fallen wieder solange weg, bis 2% des Jahresnettoeinkommens mit Rezeptgebühren erreicht werden.
- Selbstbehalt für Heibehelfe:
UNSER TIP :
Medikamente noch schnell vor Jahresende bunkern aufgrund der 2% Gebührenbefreiungsregelung lohnt sich NICHT, da dann 2011 umso später die Befreiungsgrenze erreicht wird.
Patienten mit sehr vielen verschiedenen Medikamenten, die nicht gebührenbefreit sind, können sich allerdings die 10 Cent Unterschied / Packung schon dadurch ersparen, dass sie noch heuer jeweils 2 Packungen ihrer Dauermedikamente verschreiben lassen.
Am besten aber ist, man vergisst die paar Euro, die man sich dadurch erspart und sammelt sämtliche Rechnungen, die im Gesundheitsbereich anfallen penibel genau. Beim Jahres - Steuerausgleich kann man dann dem Finanzminister einen Teil des Geldes wieder wegnehmen und das macht nicht nur mehr Sinn, sondern auch glücklicher ( siehe Beitrag " da beisst sich der Finanzminister die Zähne aus" ).